Seit dem 25. Mai 2018 bildet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den Rahmen für den Datenschutz in der Europäischen Union. Auch in den Nicht-EU-Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums ist sie seit Juli 2018 geltendes Recht. Doch wie wurde die DSGVO in den letzten 5 Jahren in der Videotechnik umgesetzt?
Und worauf muss man in der Schweiz achten, wo das neue Datenschutzgesetz DSG am 1. September 2023 in Kraft getreten ist?
💡 Hier können Sie nachlesen, was es mit dem DSG auf sich hat
Die wenigsten von Ihnen sind Juristen oder ausgebildete Datenschutzbeauftragte. Unsere Aufgabe ist die Planung, der Bau oder der Betrieb von Videosicherheitssystemen (VSS) und da wird es schwierig.
Es ist erschreckend, dass gefühlt jedes Land oder Bundesland eine eigene Interpretation zur technischen Umsetzung einer VSS hat. Zu begrüßen ist daher die Initiative des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), der auf 36 Seiten die „Leitlinien 3/2019 zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Videogeräte“ erstellt hat.
Gut sind die lebendigen Beispiele von Videokameras im Einsatz als „Videoüberwachung“ an der Schranke oder auch das Beispiel der Buchhandlung, des Ladens oder des Parkplatzbetreibers. Leider steckt der Teufel wie immer im Detail und Beschreibungen wie „große Höhe“ oder Personenerkennung sind in der Beschreibung zu vage, um damit valide Planungen durchführen zu können.
International gemeinsames Verständnis
Eine internationale Norm könnte die Brücke zwischen Planung, Anwendung und Datenschutz schlagen. Es handelt sich um die EN62676-4, die in ihrer Einleitung auf die betrieblichen Anforderungen eingeht und verschiedene Auflösungen in Pixel pro Meter und Aufgaben in Szenen zuordnet. Damit ist es möglich, Anlagen zu planen und auch zu betreiben, die klar und eindeutig beschrieben werden können.
Ein sehr gutes Beispiel ist die Beobachtung der Betriebsanforderungen. Hier ist eine Auflösung erforderlich, die es ermöglicht, charakteristische Details von Personen, wie z. B. auffällige Kleidung, zu erkennen und gleichzeitig einen Überblick über die Aktivitäten rund um ein Ereignis zu erhalten. Um diesen Zweck zu erfüllen, muss die Kamera in der Lage sein, die Szene mit einer Auflösung von 16 mm pro Pixel oder 62,5 Pixel pro Meter darzustellen. Das Angenehme an dieser Aussage ist, dass ich sie mit einer einfachen Kontrolltafel in der Szene überprüfen kann.
Ein weiteres Werkzeug in der Videosicherheitstechnik ist die Verpixelung von Bereichen, in denen keine Auswertung der Szene erforderlich oder erwünscht ist.
Einige Beispiele sehen sie hier:
Weitere gute Ansätze sind in der Aufzeichnungsdauer zu sehen, wo 72 Stunden die Regel sind, aber wie immer begründete Abweichungen möglich sind. Videokameras mit Richtungserkennung (Box- oder Bullet-Kameras) sind aus Datenschutzgründen besser geeignet als feststehende Kameras oder gar Speed Domes (PTZ). Das sind gute Konzepte, wo wir Hand in Hand mit dem Datenschutz zum Ziel kommen können. Sei es beim Einsatz von Video in Schulen, Behörden oder Einkaufszentren.
Videoüberwachung oder Videosicherheitstechnik, mit der Betriebsanforderung werden die Weichen gestellt.
Videosicherheitstechnik ist ein Werkzeug unter vielen und wenn die Risikominimierung mit dieser Technologie erreicht werden kann, dann sollten wir sie nutzen, um die Sicherheit auf dem Schulhof oder im Einkaufszentrum zu erhöhen.
Behalten Sie die Zweckbindung über die Betriebsdauer im Auge und vergessen Sie nicht eine offene Kommunikation aller Projektbeteiligten. Selbstverständlich freue ich mich über Ihr Feedback und stehe für weitere Gespräche gerne zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Lieben in dieser dunklen Jahreszeit viel Sonne, allseits nachhaltige Planungen von zweckgebundenen und intelligenten Lösungen und ein frohes Weihnachtsfest!
Ihr Dominique Morel
Architect & Engineering Manager Österreich, Schweiz
📞 +41 79 780 72 37
✉️ Dominique.Morel@axis.com
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